
Hat eine Frau einen deutschen Mann- oder umgekehrt - geheiratet und möchte in Deutschland leben, muss sie Heiratsurkunde, Pass und Meldebescheinigung vorweisen und eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, normalerweise bei den Ausländerdienststellen der Bezirksämter. Über die Eheschließung entsteht automatisch ein Aufenthaltsrecht! Die Aufenthaltserlaubnis bleibt in den ersten 3 Jahren befristet, danach kann man eine unbefristete AE beantragen, die Niederlassungserlaubnis. (Für alle anderen gilt: nach 5 Jahren!)Trennt sich das Paar vorher, muss die Frau / der Mann weiterhin die befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.Ein eigenes Aufenthaltsrecht – unabhängig vom Ehepartner - erhält man erst, wenn man nachweisen kann, dass man 2 Jahre in der BRD in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat. Kommt es vorher zur Trennung, ist der Aufenthalt nicht mehr gesichert! Lassen Sie sich unbedingt beraten! Integrationszentren sowie Bezirksämter beraten und informieren in Ausländerangelegenheiten .





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Спасибо за статью.. Актуально мне сейчас.. Взяла себе еще перечитать.
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