
…….anmelden, ummelden, abmelden?
Im Einwohnermeldeamt in Ihrem Bezirk/Stadtteil müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen anmelden, wenn Sie neu zugezogen sind oder ummelden, wenn Sie innerhalb der Stadt/Gemeinde umgezogen sind! Der Vermieter muss das Anmelde-Formular unterschreiben. Sie bekommen eine Meldebescheinigung, die in Deutschland fast so wichtig ist wie Ihr Ausweis! Sie verlassen eine Stadt/Gemeinde und ziehen in eine andere? Dann müssen Sie sich abmelden. Und zum Schluss: Anzeigen lesen und verstehen - das ist nicht so einfach: Was bedeutet „KT“? Was heißt “ren“? Sie verstehen die Abkürzungen in den Wohnungsanzeigen nicht? Im Internet finden Sie eine Liste mit vielen Abkürzungen .





ich suche eine 3,5 zimmer wohnung da ich 2 kinder habe,
und ich ein baby bekomme
ich hoffe das mann mir helfen kann
Danke