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Dienstag, 25. September 2007 von admin

…….anmelden, ummelden, abmelden?

Im Einwohnermeldeamt in Ihrem Bezirk/Stadtteil müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen anmelden, wenn Sie neu zugezogen sind oder ummelden, wenn Sie innerhalb der Stadt/Gemeinde umgezogen sind! Der Vermieter muss das Anmelde-Formular unterschreiben. Sie bekommen eine Meldebescheinigung, die in Deutschland fast so wichtig ist wie Ihr Ausweis! Sie verlassen eine Stadt/Gemeinde und ziehen in eine andere? Dann müssen Sie sich abmelden. Und zum Schluss: Anzeigen lesen und verstehen - das ist nicht so einfach: Was bedeutet „KT“? Was heißt “ren“? Sie verstehen die Abkürzungen in den Wohnungsanzeigen nicht? Im Internet finden Sie eine Liste mit vielen Abkürzungen .

Eine Antwort “Wohnung …”

  1. ich suche eine 3,5 zimmer wohnung da ich 2 kinder habe,

    und ich ein baby bekomme

    ich hoffe das mann mir helfen kann

    Danke

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